SPENDEN
Spendenbescheinigung
Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und Ihre Spenden können steuerlich abgesetzt werden.
Eine Sonderregelung des Finanzministeriums zum Spendennachweis wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Demnach können Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, unabhängig von der Höhe, mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden.
Generell fordert das Finanzamt für Spenden bis 300 € keine Spendenbescheinigung. Solche Spenden dürfen Sie mit einem Kontoauszug belegen.
Für Spenden ab 300 € stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus. Bitte schicken Sie uns hierfür eine E-Mail mit folgenden Daten und dem Betreff Spendenbescheinigung:
- Vorname und Nachname
- Adresse
- Spendendatum
- Betrag
- Zahlungsweg (z.B. Überweisung, PayPal)
Ihre Spendenbescheinigung erhalten Sie rechtzeitig für die Steuererklärung. Falls Sie als Unternehmen spenden und die Spendenquittung aus betrieblichen Gründen früher benötigen, nennen Sie uns bitte die Frist im Betreff ihrer E-Mail.
Weitere Informationen zum Spenden haben wir in den Antworten auf die häufig gestellten Fragen zusammengefasst.